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Wer darf eine Unterweisung gemäß § 38 Strahlenschutzverordnung durchführen?
KomNet Dialog 14335
Stand: 28.11.2016
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Frage zu § 38 StrlschV: Wer darf eine solche Unterweisung durchführen? Darf es auch eine externe Person sein, die die Fachkunde besitzt, aber nicht in der radiologischen Praxis angestellt ist? Aktuelle Situation: Radiologe möchte diese Aufgabe delegieren und extern vergeben.
Antwort:
In der Regel wird der fachkundige Strahlenschutzverantwortliche oder der für den entsprechenden Bereich bestellte Strahlenschutzbeauftragte die Unterweisung eigenständig vornehmen. Sofern der Strahlenschutzverantwortliche oder der Strahlenschutzbeauftragte die Unterweisung nicht selbst durchführt, können sie auch externe, sachkundige Personen damit beauftragen.
Fazit:
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn eine andere fachkundige, geeignete Person unter Aufsicht des Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragen die Unterweisung vornimmt.