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Gibt es spezielle Methoden bzw. Erfahrungen bezüglich der Bewertung der Lärmexposition von Musikschullehrern?
KomNet Dialog 13875
Stand: 19.06.2012
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Gefährdungen, Belastungen (7.3.2)
Frage:
Die Lärmexposition der Musikschullehrer lässt sich schwierig bewerten. Gibt es hier spezielle Methoden bzw. Erfahrungen?
Antwort:
Die (messtechnische) Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz hinsichtlich einer Gehörgefährdung wird seit 2009 durch die DIN EN ISO 9612 "Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz" www.beuth.de umgesetzt. Die Basis zur Berechnung des Lärmexpositionspegels ist der äquivalente Dauerschallpegel LAeq, ermittelt für eine typische Arbeitsschicht und bezogen auf einen Beurteilungszeitraum von 8 Stunden. Die DIN EN ISO 9612 bietet drei Mess-Strategien zur Ermittlung der Schallexposition an: Tätigkeitsbezogene-, Berufsbildbezogene- und Ganztags- Messungen.
Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 dB(C).
Zur praxisorientierten Anwendung der Verordnung wurde die Technische Regel Lärm (TRLV Lärm www.baua.de ) entwickelt. Sie beschreibt die Vorgehensweise zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung. Die TRLV Lärm konkretisiert weiterhin die Messung und die Bewertung von Lärm bei Gefährdungen durch Lärm nach LärmVibrationsArbSchV.
Für die Beurteilung und messtechnische Ermittlung von extraauralen Lärmeinwirkungen ist die DIN 45645-2 "Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung" (Entwurf 01.2011) heranzuziehen. Zusätzlich zum äquivalenten Dauerschallpegel können nach der Norm Zuschläge für impulshaltige, tonale oder informationshaltige Geräusche berücksichtigt werden.
Die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt drei Grenzbereiche für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz. Für eine Beurteilung der Lärmbelastung werden hier die Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe in drei Kategorien unterteilt. Die VDI 2058-3 nennt entsprechende Praxisbeispiele und weist auf verschiedene Einflussfaktoren des Geräuschempfindens hin.
Bei der Ermittlung und Einstufung der Lärmexposition von Musikschullehrern ist es ratsam, auf die messtechnischen Festlegungen und Bewertungverfahren der vorab aufgeführten Technischen Regelwerke zurück zu greifen.
Auf die Informationen unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Laerm-und-Akustik/Orchestermusiker.html weisen wir hin.