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Besteht ein Strahlenrisiko bei Seecontainern aus Japan?

KomNet Dialog 13495

Stand: 19.06.2012

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Umgang mit radioaktiven Stoffen

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Frage:

Welches Risiko besteht, wenn Mitarbeiter Seecontainer begehen, die aus Japan kommen und irgendwelche Rohstofffasern enthalten? Können Container und Ladung gebenenfalls radioaktiv belastet sein?

Antwort:

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist für einen Arbeitgeber auch in Bezug auf die Fragestellung die Grundpflicht des § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG relevant. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (§ 3 Abs. 1 ArbSchG


Mögliche Gefährdungen und nötige Maßnahmen muss der Arbeitgeber mittels Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bewerten.


Alle erforderlichen Regelungen zur Vorsorge sind durch das Strahlenschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeiten liegen bei den jeweiligen Landesbehörden. Z.B. weist das Umweltministerium NRW in der Presseerklärung vom 16.03.2011 darauf hin, dass es bisher noch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass Radioaktivität auf dem Weg durch die Luft oder durch Importgüter nach Deutschland gekommen ist. Das Ministerium wird die Lage zusammen mit nachgeordneten Behörden weiter intensiv beobachten.

(www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse110316a.php ).


Die Zollverwaltung teilt in der Veröffentlichung vom 22.03.2011 mit, dass nach Einschätzung der zuständigen Fachressorts derzeit kein Anlass besteht, besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei der Einreise bzw. Wareneinfuhr nach Deutschland zu beachten.

Dennoch prüft die Zollverwaltung aus Gründen höchster Vorsicht Luftfracht- sowie Postsendungen aus Japan auf eine eventuelle Belastung mit Radioaktivität. Die Waren werden dabei stichprobenweise mittels Strahlenmessgeräten ("Geigerzähler") auf erhöhte Werte geprüft. Dabei richtet sich der Umfang der Stichprobe nach den konkreten Umständen des Transportes. Die derzeit in einem sehr hohen zweistelligen Bereich liegende Stichprobenquote soll bis zur Stabilisierung der Lage auf diesem Niveau beibehalten werden. Darüber hinaus beschränken sich die Prüfungen nicht auf direkte Transporte, sondern berücksichtigen auch Umladungen im Ausland.

Das Bundesamt für Strahlenschutz - BfS weist in seinen Informationen darauf hin, dass ein begründeter Verdacht über eine mögliche Strahlenbelastung zum aktuellen Zeitpunkt aus Sicht des BfS dann gegeben wäre, wenn Güter oder Gegenstände unmittelbar aus der von dem Reaktorunglück stark betroffenen Region um das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi stammen.


Über die aktuelle Entwicklung informiert auch das Bundesumweltministerium.


Zusammengefasst:

Solange Güter oder Gegenstände nicht unmittelbar aus der von dem Reaktorunglück stark betroffenen Region um das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi stammen, sehen wir derzeit keine Veranlassung von einer Gesundheitsgefährdung durch Strahlenbelastung beim Betreten von Seecontainern aus Japan auszugehen. 


Rechnen Sie damit, dass Güter oder Gegenstände angeliefert werden, die aus der von dem Reaktorunglück stark betroffenen Region um das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi stammen, empfehlen wir, dass Sie erforderlichen Maßnahmen im direkten Kontakt mit der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde klären und abstimmen.