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Wie kann bei Epoxidharz 828 festgestellt werden, ob es CMR klassifiziert ist und ob es sich um einen Stoff oder um ein Gemisch handelt?
KomNet Dialog 13474
Stand: 12.04.2011
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Epoxidharz 828 ist ein Reaktionsprodukt aus Bisphenol A und Epichlorhydrin EC Nr 500-033-5 CAS Nr 25068-38-6 4,4'-Isopropylidenediphenol, oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane Wie kann ich verbindlich feststellen, ob diese Substanz 1) CMR klassifiziert ist 2) als Substanz registriert werden muesste oder ob die beiden Ursprungsprodukte BPA und ECH registriert sein muessen ?
Antwort:
Unter der REACH-Verordnung können grundsätzlich alle Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Gemischen), die in Mengen ab 1 t/a produziert oder importiert werden, nur dann in der Gemeinschaft legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen bei der Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) registriert werden (Ausnahmen siehe Artikel 2 sowie Annex IV und V).
Ein Stoff wird nach REACH Art. 3 Nr. 1 wie folgt definiert:
"chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;"
Wenn Sie Hersteller oder Importeur der Substanz Epoxidharz 828 mit einem jährlichem Volumen >= 1 t/a sind, dann muss diese als solche (Endprodukt) unter REACH registriert werden. Für diese Überprüfung empfehlen wir Ihnen, folgendes zu klären:
1. Falls Ihr Epoxidharz 828 unter die Kategorie "Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700" fällt, können Sie es unter EC-Nr. 500-033-5 (CAS-Nr. 25068-38-6) registrieren.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) Anhang VI ist das „Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700“ mit der EC-Nr. 500-033-5 als gefährlich eingestuft, allerdings nicht als CMR klassifiziert:
-Eye Irrit 2: H319
-Skin Irrit 2: H315
-Skin Sens. 1 : H317
-Aquatic Chronic 2 : H411
2. Fall Ihr Produkt Epoxidharz 828 ein Reaktionsprodukt aus Bisphenol-A und Epichlorhydrin ist; Molekulargewicht > 700 (z. B. festes "Typ 1" Epoxidharz, MW ~ 1000), dann ist diese Substanz aus unserer Sicht eher ein Polymer. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, folgendes zu prüfen:
a) ob Ihr Produkt unter REACH ein Polymer ist (Hilfestellung hierzu liefert der ECHA Leitfaden zu Monomeren und Polymeren)
b) Falls dies zutrifft, muss das Polymer als solches nicht registriert werden [REACH Art. 2(9)]. Sie müssen aber in diesem Fall das Monomer bzw. die Monogame oder andere Stoffe im Polymer beachten, und prüfen ob es/sie zu registrieren ist/sind (REACH Art. 6 Abs. 3).
c) Wenn Ihr Produkt kein Polymer und dessen Molekulargewicht > 700 ist, dann muss Epoxidharz 828 als normaler Stoff registriert werden.
Der Zugang zum REACH-Net – Beratungsservice findet sich unter der Internetadresse www.reach-net.com. Dort kann jeder online in der REACH-Wissensdatenbank recherchieren und - nach einer einfachen, persönlichen Anmeldung - auch neue Fragen an den REACH-Expertenverbund stellen. Dort werden auch die veröffentlichte REACH-Verordnung 1907/2006 (EU-ABl. L 396 vom 30.12.2006) und begleitende Rechtsakte angeboten.
(Basis: cc21692)
Ein Stoff wird nach REACH Art. 3 Nr. 1 wie folgt definiert:
"chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;"
Wenn Sie Hersteller oder Importeur der Substanz Epoxidharz 828 mit einem jährlichem Volumen >= 1 t/a sind, dann muss diese als solche (Endprodukt) unter REACH registriert werden. Für diese Überprüfung empfehlen wir Ihnen, folgendes zu klären:
1. Falls Ihr Epoxidharz 828 unter die Kategorie "Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700" fällt, können Sie es unter EC-Nr. 500-033-5 (CAS-Nr. 25068-38-6) registrieren.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) Anhang VI ist das „Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700“ mit der EC-Nr. 500-033-5 als gefährlich eingestuft, allerdings nicht als CMR klassifiziert:
-Eye Irrit 2: H319
-Skin Irrit 2: H315
-Skin Sens. 1 : H317
-Aquatic Chronic 2 : H411
2. Fall Ihr Produkt Epoxidharz 828 ein Reaktionsprodukt aus Bisphenol-A und Epichlorhydrin ist; Molekulargewicht > 700 (z. B. festes "Typ 1" Epoxidharz, MW ~ 1000), dann ist diese Substanz aus unserer Sicht eher ein Polymer. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, folgendes zu prüfen:
a) ob Ihr Produkt unter REACH ein Polymer ist (Hilfestellung hierzu liefert der ECHA Leitfaden zu Monomeren und Polymeren)
b) Falls dies zutrifft, muss das Polymer als solches nicht registriert werden [REACH Art. 2(9)]. Sie müssen aber in diesem Fall das Monomer bzw. die Monogame oder andere Stoffe im Polymer beachten, und prüfen ob es/sie zu registrieren ist/sind (REACH Art. 6 Abs. 3).
c) Wenn Ihr Produkt kein Polymer und dessen Molekulargewicht > 700 ist, dann muss Epoxidharz 828 als normaler Stoff registriert werden.
Der Zugang zum REACH-Net – Beratungsservice findet sich unter der Internetadresse www.reach-net.com. Dort kann jeder online in der REACH-Wissensdatenbank recherchieren und - nach einer einfachen, persönlichen Anmeldung - auch neue Fragen an den REACH-Expertenverbund stellen. Dort werden auch die veröffentlichte REACH-Verordnung 1907/2006 (EU-ABl. L 396 vom 30.12.2006) und begleitende Rechtsakte angeboten.
(Basis: cc21692)