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Welche Kennzeichnungen muss der Hersteller /Inverkehrbringer auf Gasdruckregler anbringen, auch wenn kein CE -Kennzeichen erforderlich ist?

KomNet Dialog 13376

Stand: 31.03.2011

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Gasdruckregler gelten nach Definition als "druckhaltende Ausrüstungsteile" gem. Druckgeräterichtlinie. Welche Kennzeichnungen muss der Hersteller/Inverkehrbringer darauf anbringen, auch wenn kein CE -Kennzeichen erforderlich ist?

Antwort:

Druckhaltende Ausrüstungsteile, auf denen keine CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, müssen entsprechend dem Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 97/23/EG beschaffen sein (gute Ingenieurpraxis). Hieraus resultiert, dass diese Druckgeräte u.a. nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihnen ausreichende Benutzungsanweisungen in deutscher Sprache beigefügt sind und sie eine Kennzeichnung tragen, anhand derer der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter ermittelt werden kann.

Diese Druckgeräte und/oder Baugruppen dürfen nicht die in Artikel 15 genannte CE-Kennzeichnung tragen. Weitere Ausführungen dazu finden sich insbesondere in den Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.