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Nach welchen Kriterien sind Haltepunkte für Rückhaltesysteme auzulegen?
KomNet Dialog 13369
Stand: 30.03.2011
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen
Frage:
Nutzung von Rückhaltesystemen: muss bei der Nutzung eines Rückhaltesystems gem. EN 358 der Anschlagpunkt der EN 795 entsprechen (1 t) oder genügt hier das Körpergewicht (100 kg) mit Sicherheitsfaktor 2 = 200 kg Belastbarkeit, da ja kein Fangstoß auftreten kann?
Antwort:
Eine statische Belastung wirkt im Ruhezustand. Da bei persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz immer mit dynamischen Belastungen zu rechnen ist, sind auch die Anschlagpunkte entsprechend der BGR 198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" https://publikationen.dguv.de i.V.m. der DIN EN 795 "Schutz gegen Absturz - Anschlageinrichtungen - Anforderungen und Prüfverfahren" (siehe auch Vornorm prEN 795:2011) www.beuth.de für dynamische Belastungen auszulegen.
Welche Prüfverfahren zur Anwendung kommen, muss im Einzelfall entschieden werden. Auf die Informationen der DGUV - Sachgebiet PSA weisen wir hin.