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KomNet-Wissensdatenbank

Besteht bei der Reinigung von mit Isopropanol befeuchteten Putzlappen eine Explosionsgefahr in der Waschmaschine?

KomNet Dialog 13342

Stand: 25.03.2011

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Beim Reinigen von Glaslinsen werden Putztücher verwendet, die mit Isopropanol befeuchtet werden. Die Reinigungsarbeiten erfolgen in abgesaugten Flowboxen. Verbrauchte Putztücher werden in einem geschlossenen Behälter gesammelt und enthalten durchaus noch eine Restfeuchte aus Isopropanol. Zur Reinigung werden die Putztücher in einer handelsüblichen Waschmaschine gewaschen, ohne diese vor dem Waschen nochmals abzulüften (bisherige langjährige Praxis). Gibt es Erfahrungswerte, ob im geschilderten Fall eine Ex-Gefährdung in der Waschmaschine zu befürchten ist? Sind hier weitergehende Maßnahmen angezeigt?

Antwort:

Gewerbliche oder betriebliche Waschmaschinen müssen für die Waschung von Putztüchern mit einer eigenen Absaugeinrichtung versehen sein, die im Inneren der Maschine entstehende Lösemitteldämpfe so abführt, dass keine Explosionsgefahren hervorgerufen werden. Dies betrifft Putztücher, die mit gefährlichen oder entzündlichen Stoffen durchsetzt sind. Putztücher dürfen nur in widerstandsfähigen, dicht verschlossenen Behältern angenommen, gelagert und transportiert werden. (Kapitel 2.6 "Wäschereien" der BGR / GUV-R 500; http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/guvr500/R500_206.pdf).
Erfahrungswerte liegen uns nicht vor. Hierzu kann ggf. der berufsgenossenschaftliche Fachausschuss "Textil und Bekleidung" (FA TEXT) Auskunft geben (http://www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/textil_bekleidung/index.jsp).

Auf die Informationen der Gestis-Stoffdatenbank www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp zu Isopropanol weisen wir hin.