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Welche Sicherheitssanforderungen, Normen und Vorschriften - abgesehen von der Maschinenrichtlinie - sind bei der Herstellung von Maschinen zu berücksichtigen?
KomNet Dialog 13311
Stand: 18.06.2012
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Dialog
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Welche Sichertsanforderungen, Normen und Vorschriften - abgesehen von der Maschinenrichtlinie - sind bei der Herstellung von Maschinen zu berücksichtigen?
Antwort:
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV legt unter § 3 Abs. 4 u.a. folgendes fest:
Unterliegt die Maschine auch anderen Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung auch bestätigt, dass die Maschine ebenfalls den Bestimmungen dieser anderen Rechtsvorschriften entspricht.
Sofern eine Rechtsverordnung bzw. Richtlinie eine bestimmte Norm explizit nicht als Anforderung nennt, ist das Anwenden einer Norm - auch einer harmonisierten Norm - nicht verpflichtend vorgeschrieben. Allerdings gilt gemäß § 3 Abs. 5 der 9. GPSGV die Vermutung, dass eine harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist und wenn diese Norm bei der Herstellung angewandt wurde, davon ausgegangen werden kann, dass nach diesen harmonisierten Normen hergestellte Maschinen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen.
Auf die Informationen unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Geraete-und-Produktsicherheit/Geraete-und-Produktsicherheit.html weisen wir hin.