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Müssen fertige Lebensmittel unter REACH betrachtet werden?
KomNet Dialog 12973
Stand: 08.02.2011
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Stoffe, die in Lebens- und Futtermitteln eingesetzt werden, sind von den Titeln II, V, VI und VII der REACh-Verordnung ausgenommen. Wie verhält es sich mit den fertigen Lebensmitteln? Sind diese in der entsprechenden Lebensmittelverordnung geregelt oder gelten diese als Erzeugnisse im Sinne von REACH? Wenn man die Definitionen für Zubereitungen und Erzeugnisse zugrunde legt, wäre eine Packung Wackelpudding, der erst noch gekocht werden muss, als Zubereitung zu deklarieren. Der fertige Wackelpudding, den man ebenfalls kaufen kann, wäre eher ein Erzeugnis. Wie sind beispielsweise Hundeknochen, Trockenfutter und Nassfutter für Hunde und Katzen zu bewerten.
Antwort:
"Die Titel II, V, VI und VII gelten nicht, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: (...) Buchstabe b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, (...)"
In der Verordnung 178/2002, Artikel 2 wird der Begriff Lebensmittel definiert als:
"Im Sinne dieser Verordnung sind "Lebensmittel" alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. (...)"
Aus diesen beiden Passagen lässt sich ableiten, dass eine Packung Wackelpudding chemisch gesehen sicher eine Zubereitung (Gemisch) ist, jedoch aus Artikel 2 der Verordnung 178/2002 die Definition und Eignung als Lebensmittel abgeleitet werden kann.
Es ist zu berücksichtigen, dass es Lebensmittelbestandteile, wie zum Beispiel Ascorbinsäure (Vitamin C) oder Stärke, gibt, die gleichzeitig auch als Produkte mit technischen Anwendungen in den Verkehr gebracht werden. Aufgrund des Verwendungsziels (z. B. Stärke in der Papierherstellung) lässt sich jedoch ableiten, dass diese Stoffe in diesem Fall nicht dem Lebensmittelrecht unterliegen.
Der gleiche Zusammenhang lässt sich für Futtermittel darstellen. In Artikel 3, Nr. 4 wird ein Futtermittel definiert als: "Futtermittel" Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind; ...".
Aus diesen Definitionen heraus findet die REACH-Verordnung hier somit keine Anwendung.