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Ist es richtig, dass in der Zahnmedizin bei Bissflügelaufnahmen mit digitaler Röntgentechnik keine Bleischürze zum Schutz der Patienten erforderlich ist?

KomNet Dialog 12904

Stand: 15.06.2023

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Ist es richtig, dass in der Zahnmedizin bei Bissflügelaufnahmen mit digitaler Röntgentechnik keine Bleischürze zum Schutz der Patienten erforderlich ist? Macht es dabei einen Unterschied, ob dieses Röntgen im Sitzen oder im Stehen durchgeführt wird?

Antwort:

Bei der Bissflügelaufnahme wird ein kleiner Röntgenfilm verwendet, der mit einem Flügel versehen ist, auf den der Patient aufbeißt. So wird erreicht, dass gleichzeitig der Kronenbereich sowohl des Ober- als auch des Unterkieferseitenzähne auf einer Aufnahme dargestellt sind.

Grundsätzlich gelten hier dieselben Regeln wie für alle (ob analog oder digital, sitzend oder stehend) Röntgenaufnahmen, wobei zu vermerken ist, dass in der Zahnmedizin die entstehende Strahlenexposition geringer ist.


Dennoch haben sich immer wieder die Strahlenschutzgremien in Deutschland dafür ausgesprochen, dass Patientenschutzkleidung erforderlich ist. Dies ist nachzulesen in der „Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern - Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL)" .


In der Anlage III.1 dieser Richtlinie wird ausgeführt:


"Anzuwendende Norm: DIN EN 61331-3

Folgende Patientenschutzmittel müssen mindestens für nachfolgende Untersuchungsarten vorhanden sein:

(...)

Zahnmedizin: Untersuchungen mit intraoralem Bildempfänger (Dentaltubusaufnahme)

Schilddrüsenschutzschild oder Schilddrüsenschutz oder Patientenschutzschürze (die Schilddrüse schützend)


Zahnmedizin: Panoramaschicht- und Fernröntgenaufnahme

Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend"