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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Weitergabe der Notifizierungsnummer innerhalb der Lieferkette nach CLP?

KomNet Dialog 12820

Stand: 21.01.2011

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Forum zum Informationsaustausch (SIEF)

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Frage:

Meine Frage bezieht sich nur am Rande auf die REACH-VO: Kunden von uns verlangen von uns die Bekanntgabe der Notifizierungsnummer nach CLP als Beweis, dass wir die Notifizierung nach CLP durchgeführt haben. Nach unserer Kenntnis ist eine solche Bekanntgabe gesetzlich nicht vorgesehen. Da wir zahlreiche Notifizierungen durchgeführt haben und die Notifizierungsnummer ähnlich zur Registrierungsnummer ausschaut, befürchten wir hohen Kommunikationsaufwand in der Zukunft, der nur zur Verwirrung der Kunden führen könnte. Daher möchten wir die Bekanntgabe ablehnen, sind uns aber nicht über die rechtliche Situation im Klaren. Gibt es eine gesetzliche Grundlage zur Weitergabe der Notifizierungsnummer innerhalb der Lieferkette nach CLP?

Antwort:

Eine gesetzliche Grundlage zur Weitergabe der Notifizierungsnummer nach CLP gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. (Vergleichbar mit der Vorregistrierungsnummer unter REACH, die ebenfalls nicht weitergeleitet werden muss). Es obliegt daher der Entscheidung der einzelnen Firma, ob diese Angaben an die Kunden weitergegeben werden oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen deshalb an dieser Stelle, Ihren Kunden "in allgemeiner Form" mitzuteilen, dass die Pflichten nach CLP erfüllt wurden.