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Fragen zur Stoff-Identifikation unter REACH
KomNet Dialog 12622
Stand: 15.12.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, ici habe vier Fragen (... zum Bereich Nanotechnologie, die Fragen gelten vielleicht aber auch schon für den Mikrometer-Bereich?): 1. muß ein Stoff, der bisher - ohne Angabe von einer Korngröße - registriert worden ist, neu registriert werden, wenn es sich jetzt z. B. um eine Feinvermahlung mit 10 nm (resp. 10 µm) handelt? 2. Muß ein Stoff, der z. B. mit der Körnung "200 nm" (200 µm) registriert worden ist, dann mit der Feinheit "50 nm" (oder "10 nm" usw.) nochmals/ neu registriert werden? 3. Wo wäre die Abgrenzung (neu registrieren/ oder nicht) zu einer bereits bestehenden Registrierung mit einer bestimmten Korngröße (z. B.: "200 nm" resp. 200 µm)? 4. Spielt es dabei eine Rolle, ob der neu vermahlene Stoff in der EU hergestellt wird oder ob er - bereits fein vermahlen - in die EU importiert wird? Danke im Voraus für Ihre Rückantworten! Mit freundlichen Grüssen
Antwort:
REACH ist reines Stoffrecht. Nach Artikel 3 Nr. 1 ist der Begriff Stoff wie folgt definiert:
"chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Äderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können."
Die Stoffdefinition unter REACH unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Formen eines Stoffes. REACH gilt somit auch für Nanomaterialien, auch wenn die Verordnung für diese keine spezifischen Regelungen bereithält. Somit fallen neben den "üblichen" Stoffen auch Stoffe in Nano-Größenordnung/Nanoform unter den Anwendungsbereich von REACH. Daher ist es auch das Ziel, dass Hersteller/Importeure/Nachgeschaltete Anwender sicherstellen, dass sie Stoffe im Nanobereich herstellen, in Verkehr brigngen oder anwenden, ohne dass die Gesundheit von Mensch und Umwelt gefährdet wird. Die Tatsache, dass ein Nanomaterial andere Eigenschaften hat als die Bulkform(en), ist an sich noch kein Kriterium, um das Nonamaterial als eigenen/anderen Stoff zu werten.
Definition zu Nanomaterial:
Nanomaterial heißt nanoförmiger Stoff, Stoff in Nanogröße oder Stoff mit den Eigenschaften eines Nanomaterials. Agglomerate und Aggregate unterhalb der Mikroebene sind damit ebenfalls gemeint.
zu Ihren Anfragen:
Nach unseren Informationen zu Nanomaterial unter REACH sind die Situationen wie folgt:
1) Nein
2) Nein
3) Hierzu existiert keine Abgrenzung
4) Dies spielt keine Rolle. (Grundsätzliche müssen Stoffe von Herstellern und Importeuren registriert werden, falls die Stoffmenge mindestens 1t/a beträgt und keine Ausnahmeregelungen greifen (Ausnahmen siehe Art. 2 Anwendung sowie Annex IV und V).
Weitere Hinweise:
1. Wann ist ein Nanomaterial ein eigener Stoff?
Da zur Zeit diese Frage noch offen ist, empfehlen wir Ihnen, mit dem Lead Registrant(LR)/SIEF Formation Facilitator (SFF) des Stoffes Kontakt aufzunehmen und Details zu diskutieren. Möglicherweise sind hier zusätzliche Iidentifikatoren nötig.
2. Klassifizierung und Kennzeichnung (Classification and labelling)
"Nanomaterials having specific properties may require a different classification and labelling compared to the bulk material, also when the nanoform is derived from a bulk substance. (siehe beigefügtes Dokument Section 2.2)". Um Details zur ggf. abweichenden Einstufung und Kennzeichnung des Nanomaterials zu klären, empfehlen wir Ihnen ebenfalls einen rechtzeitigen Kontakt mit LR und/oder SFF.
Weitere wichtige Information zu Nanomaterialien und REACH finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/reach/nanomaterials/index_en.htm