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Dürfen Druckgasflaschen mit englischer Zulassung in Deutschland geprüft und gefüllt werden?

KomNet Dialog 12563

Stand: 07.12.2010

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Dürfen Druckgasflaschen mit englischer Zulassung in Deutschland geprüft und gefüllt werden?

Antwort:

Füllung:
Die Füllung ist vom Grundsatz her zulässig; es kann aber - je nach Gasart - Probleme mit den Anschlüssen und den Maßnahmen zur Verhinderung der Überfüllung geben, diese müssen nicht identisch sein. So haben z.B. spanische und italienische Flüssiggasflaschen andere Ventile, bei deren Betrieb mit deutschen Gasverbrauchsgeräten ein Adapter benötigt wird. Dies gilt auch für das Befüllen.

Bekannt ist das Problem auch bei Druckgastanks für Flüssiggas in PKW; hier halten manche Tankstellen ein ganzes Sortiment an Adaptern für Fahrzeuge aus dem Ausland vor.

Da davon die Sicherheit des Füllvorganges beeinflusst wird, ist zu prüfen, ob je nach Umfang der erforderlichen Anpassung die entsprechende Erlaubnis diesen Betrieb abdeckt und / oder ggfs. eine ergänzende Prüfung der Füllanlage erforderlich ist.

Es empfiehlt sich, zumindest die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS, die mit der wiederkehrenden Prüfung der Füllanlage beauftragt wird, hinzuzuziehen und mit einer sicherheitstechnischen Bewertung zu beauftragen.

Prüfung:
Die wiederkehrende Prüfung gehört zum Betrieb eines Druckgasbehälters; deshalb kann das Prüfverfahren national festgelegt werden. Allerdings werden Grundregelungen im Gefahrguttransportrecht getroffen, das in England gleichermaßen gilt. Ob es in den Einzelheiten des Prüfumfangs Unterschiede gibt, kann nicht gesagt werden; dazu müssten zumindest die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung zu Art und Umfang der wiederkehrenden Prüfungen beigezogen werden.