Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wenn wir als Importeur eine Substanz vorregistriert haben bzw. registrieren lassen, gilt diese Registrierung dann für die Substanz, egal wo ausserhalb der EU sie hergestellt worden ist, oder bezieht sie sich nur auf ein ganz bestimmtes Lieferwerk?

KomNet Dialog 12511

Stand: 30.11.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

Favorit

Frage:

Wenn wir als Importeur eine Substanz vorregistriert haben bzw registrieren lassen, gilt diese Registrierung dann für die Substanz, egal wo ausserhalb der EU sie hergestellt worden ist, oder bezieht sie sich nur auf ein ganz bestimmtes Lieferwerk?

Antwort:

Die (Vor-)Registrierung nach REACH ist stoffbezogen und damit unabhängig vom Lieferwerk. Wichtig ist letztlich nur, ob es sich bei den verschiedenen Lieferwerken auch um einen idendischen Stoff handelt. Ist dies der Fall, ist nur eine (Vor-)Registrierung notwendig.

Bei Unsicherheiten bezüglich der identischen Stoffidentität sollten Sie zunächst die Stoffdefinition gemäß REACH prüfen (REACH-Verordnung Titel I, Kapitel 2):

„Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können;“

D. h. gewisse Verunreinigunen und Zusatzstoffe werden "toleriert". Ausführliche Kriterien für die Überprüfung, ob Stoffe identisch sind, finden Sie im Kapitel 5 im Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH.