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Werden wir zum "Inverkehrbringer", wenn wir einem befreundeten Unternehmen Gefahrstoffe leihweise zur Verfügung stellen?
KomNet Dialog 12390
Stand: 12.11.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen
Frage:
Werde ich zum "Inverkehrbringer" wenn ich einem befreundeten Unternehmen Gefahrstoffe leihweise zur Verfügung stelle. Das Befreundete Unternehmen kann den Stoff nicht so schnell beschaffen.
Antwort:
Inverkehrbringen ist in Artikel 3 Absatz 12 der REACH-Verordnung als entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte definiert. Die Einfuhr (in den Geltungsbereich der REACH-Verordnung) gilt als Inverkehrbringen.
Demnach gelten Sie u. E. als "Inverkehrbringer", da es nach der genannten Definition keine Rolle spielt, dass das Unternehmen mit Ihrem "befreundet" ist und die Stoffe "nur" ausgeliehen werden. Ein Ausleihen ohne Bereitstellen/Abgeben ist nicht möglich.
Demnach gelten Sie u. E. als "Inverkehrbringer", da es nach der genannten Definition keine Rolle spielt, dass das Unternehmen mit Ihrem "befreundet" ist und die Stoffe "nur" ausgeliehen werden. Ein Ausleihen ohne Bereitstellen/Abgeben ist nicht möglich.