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KomNet-Wissensdatenbank

Wie können im genannten Fall die notwendigen Informationen beschafft werden bzw. der Zugang zum SIEF erreicht werden?

KomNet Dialog 12361

Stand: 10.11.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Konsortiumsbildung zur Registrierung

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Frage:

1. Wie werden wir beteiligter Registrant für eine Gemeinsame Einreichung (Registrierung; Joint submission), wenn der Stoff durch unser Unternehmen nicht vorregistriert wurde? Die Herstellung des Stoffes erfolgt erstmals nach Ende der Vorregistrierungsfrist. Die Möglichkeit der nachträglichen Vorregistrierung konnte aufgrund der Stoffmenge von >1000t/a nicht in Anspruch genommen werden. Somit sind wir auch nicht Mitglied eines pre-SIEF. Unter Pkt. 1.5 Joint submission (IUCLID 5.2.2) sind Ausführungen hinsichtlich Generalinformationen und des federführenden Registranten sowie der Mitglieder zu treffen. Wie komme ich in unserem Fall zu diesen Informationen? 2. Muss für diesen Stoff im Falle einer Gemeinsamen Einreichung ein Online-Anfragedossier durch unser Unternehmen bei der ECHA eingereicht werden?

Antwort:

Die nachträgliche Vorregistrierung ist grundsätzlich für alle Stoffe unter den folgenden Vorraussetzungen möglich:
- diese muss spätestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsfrist erfolgen (bei Herstellung / Import > 1000 t/a: Deadline 30.11.2009).
- die nachträgliche Vorregistrierung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem erstmaligen Überschreiten der Tonnagegrenze erfolgen.
Offensichtlich konnten Sie die genannten Kriterien nicht erfüllen. Dies hat zur Folge, dass der von Ihnen zu registrierende Stoff X wie ein Neustoff unter REACh behandelt wird. In der Konsequenz dürfen Sie den Stoff ohne vorherige Registrierung in der EU weder herstellen noch in den Verkehr bringen.
Die REACh-Verordnung sieht für Neustoffe vor, dass zunächst eine Anfrage bei der ECHA in der Form eines "Inquiry dossier" eingereicht wird, in der Sie Ihre Absicht erklären, den Stoff X zu registrieren. Die ECHA prüft dann, ob der Stoff bereits registriert worden ist bzw. ob es andere potentielle Registranten gibt, die den Stoff ebenfalls registrieren wollen. Fällt das Ergebnis positiv aus, teilt Ihnen die ECHA im Anschluss die Kontaktdaten des Registranten bzw. der potentiellen Registranten mit. Falls ein federführender Registrant benannt ist, teilt Ihnen die ECHA auch dieses mit. Nunmehr können Sie mit diesen in Kontakt treten, um mit diesen eine gemeinsame Registrierung einzureichen und die notwendigen Daten zu teilen.
Bei der praktischen Durchführung unterstützen Schritt für Schritt die Ausführungen in der Rubrik "Inquiry" auf der Internetseite der ECHA.