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Ab welcher Größe und in welchen Situationen müssen Gasflaschen gegen Umfallen gesichert werden?
KomNet Dialog 12311
Stand: 06.01.2017
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Lagerung von Druckbehältern
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ab welcher Größe und in welchen Situationen müssen Gasflaschen gegen Umfallen gesichert werden? Wir haben in unserem Unternehmen Gasflaschen mit einem Durchmesser von 31 cm und einer Höhe von 50 cm im Einsatz, müssen diese gegen Umfallen gesichert werden?
Antwort:
In der Durchführungsanweisung zu § 6 der BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas" http://publikationen.dguv.de wird folgendes ausgeführt:
Zu § 6 Abs. 9:
Druckgasflaschen gelten als standsicher aufgestellt, wenn sie
• DIN 4661-5 "Druckgasflaschen; Geschweißte Stahlflaschen, Füße" bzw.
• DIN 4664 "Druckgasflaschen; Nahtlose Stahlflaschen" und
• den Technischen Regeln Druckgase TRG 310 "Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter, Flaschen aus Stahl"
entsprechen und
• die Aufstellfläche eben ist und - soweit Zugbeanspruchung über Schlauchleitungen nicht ausgeschlossen ist -
• sie gegen Umfallen gesichert sind.
Sogenannte Handwerkerflaschen gelten als Einliter- Flaschen und sind somit aufrechtstehend oder hängend zu betreiben.
Auf die Informationen unter http://www.bgrci.de/praevention/praxishilfen/unterweisung/sicherheitskurzgespraeche/ weisen wir hin.
Die nötigen Maßnahmen sind grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln und festzulegen.