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Darf in einem EDV-Raum ein Gasheizstrahler aufgestellt werden?
KomNet Dialog 12263
Stand: 27.10.2010
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe
Frage:
In Teibereichen des Unternehmes muss für zwei Tage der gesamte Strom abgeschaltet werden. Um im EDV-Raum die Temperatur konstant zu halten, soll dort ein Gasheizstrahler aufgestellt werden. Ist dieses zulässig und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Antwort:
Im Merkblatt "Sichere Benutzung von Terassenheizstrahlern" der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) http://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de/files/8704/Merkblatt_Terrassenheizstrahler_-_August_2009_1_.pdf ist u.a. erläutert, dass (Terassen-)Heizstrahler nur im Freien oder in gut belüfteten Bereichen (z.B. Räumen, Zelten) benutzt werden dürfen. Gut belüftet sind Bereiche, wenn mindestens 25 % der Umschließungsfläche offen sind, wobei die Umschließungsfläche die Summe aller Wandflächen ist.
Die beschriebenen Anforderungen sind auch auf andere Heizstrahler anzuwenden.
Weitere Informationen zu Flüssiggasanlagen erhalten Sie unter http://fluessiggasanlagen.portal.bgn.de/9951?sk=35 angeboten.