Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Fallen Kinderwagen unter die CE-Kennzeichnungspflicht? Wenn ja, unter welche?

KomNet Dialog 12244

Stand: 06.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

Favorit

Frage:

Fallen Kinderwagen (keine Spielzeuge) unter die CE-Kennzeichnungspflicht? Wenn ja, unter welche?

Antwort:

Kinderwagen fallen unter keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG und dürfen daher nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. 

Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben.