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Fallen Kinderwagen unter die CE-Kennzeichnungspflicht? Wenn ja, unter welche?
KomNet Dialog 12244
Stand: 06.06.2012
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Fallen Kinderwagen (keine Spielzeuge) unter die CE-Kennzeichnungspflicht? Wenn ja, unter welche?
Antwort:
Kinderwagen fallen unter keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG und dürfen daher nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben.
Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben.