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Entfällt die Nachweispflicht über berücksichtigungsfreie Tage, wenn der Fahrer solche Zeiten auf der Fahrerkarte nachträgt und so eine lückenlose Dokumentation aller Zeiten erfolgt?
KomNet Dialog 12164
Stand: 15.06.2012
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Dialog
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Ein Fahrer im gewerblichen Güterverkehr hat für die Tage, an denen für ihn keine Fahrtätigkeit angefallen ist, die vom Arbeitgeber auf dem entsprechenden Formblatt ausgestellte "Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage" (sog. "Urlaubsschein") für die vorgeschriebene Dauer mitzuführen. Entfällt diese Pflicht, wenn der Fahrer solche Zeiten mit Hilfe eines Nachtrags auf der Fahrerkarte ergänzt und so eine lückenlose Dokumentation aller Zeiten erfolgt? Beispiel: Ein Fahrer beendet seine wöchentliche Arbeitszeit an einem Freitag um 18 Uhr und entnimmt seine Fahrerkarte aus dem Kontrollgerät. In der Folgewoche ist er krank und hat dann eine Woche Urlaub. Erst nach zwei Wochen findet er sich wieder an seinem Arbeitsplatz ein. Sowohl seine Wochenendruhezeit, seine Urlaubszeit und seine Krankheitszeit trägt der Fahrer zu Beginn seiner ersten Arbeitsschicht seit 2 Wochen auf der Fahrerkarte als "Ruhezeit" nach. Erfüllt er damit seine Nachweispflichten oder muss ihm trotzdem vom Arbeitgeber ein "Urlaubsschein" ausgestellt werden?
Antwort:
Die gilt aber nur für die wöchentliche Ruhezeit. Für Krankheitstage, Urlaubstage ect. muss eine Bescheinigung nach § 20 FPersV ausgestellt werden.