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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es zum Umgang mit Laserdruckern in Verbindung mit Tonerstäuben aktuelle Erkenntnisse zu Berufskrankheiten?

KomNet Dialog 12028

Stand: 24.09.2010

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch Stäube

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Frage:

Zum Umgang mit Laserdruckern in Verbindung mit Tonerstäuben gibt es immer wieder andere Ausführungen. Studien aus vergangenen Jahren haben immer wieder belegt, dass bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von Laserdruckern, keine Gesundheitsgefahren ausgehen sollen. Nach einer veröffentlichten Fernsehsendung Anfang dieses Jahres, soll dort mit betroffenen Personen gesprochen worden sein, die bereits eine anerkannte Berufskrankheit auf Tonerstaub zugesprochen bekommen haben. Gibt es hierzu schon neuere Erkenntnisse?

Antwort:

"Berufskrankheiten durch Tonerstäube" sind in der Berufskrankheitenliste des Anhangs zur gültigen Berufskrankheiten-verordnung nicht aufgelistet. Die Emission von gesundheitsgefährlichen Stoffen stammen beim Drucken und Kopieren aus vielfältigen Quellen, z.B. die elektrostatische Entladung der Bildrolle oder die Hitzefixierung der Partikel an der Fixierrolle.

Bei den Emissionen aus Büromaschinen zur Anfertigung von Papierkopien und Papierausdrucken, wie Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, handelt es sich deshalb um nicht definierte Gemische aus flüchtigen (Volatile Organic Compounds, VOC), schwerflüchtigen (Semi Volatile Organic Compounds, SVOC) organischen Verbindungen, Ozon und Staub. Die Mengen an gesundheitsgefährdenden Stoffen, die beim Einsatz dieser Drucker freigesetzt werden, sind aber recht gering. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, beispielsweise allergische Reaktionen, können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden.


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Arbeiten zu der sogenannten „Toner-Studie" mit einer gesundheitlichen Bewertung abgeschlossen. Diese Bewertung basiert auf dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. In seiner Bewertung kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Die Häufigkeit für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten, die dem BfR bisher vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet worden.


Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bfr.bund.de/cm/252/bfr_schliesst_arbeiten_zur_toner_problematik_ab.pdf 

https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/laserdrucker-kopierer/index.jsp

https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/gesundheitsgefaehrdung-durch-laserdrucker-kopiergeraete-und-toner

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Arbeiten-mit-Gefahrstoffen/Stoffinformationen/Tonerstaub.html