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Benötigen wir für die Einfuhr von (> 1000 t) von C4-Fraktion, CAS-Nr. 92045-80-2, eine Reach-Registrierung?
KomNet Dialog 11937
Stand: 14.09.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Benötigen wir für die Einfuhr von (> 1000 t) von C4-Fraktion, CAS-Nr. 92045-80-2, eine Reach-Registrierung?
Antwort:
1) Bei dem Stoff Petroleum gases, liquefied, sweetened, C4 fraction / EG-Nummer 295-463-0 / CAS-Nummer 92045-80-2 handelt es sich um einen Phase-in-Stoffe, für den nach Vorregistrierung die in Art. 23 REACH angegebenen Übergangsfristen in Anspruch genommen werden können. Nach dem in den Leitlinien zur Ermittlung und Benennung von Stoffen im Rahmen von REACH [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 2 MB)] beschriebenen Vorgehen handelt es sich um einen UVCB-Stoff, d.h. um einen Stoff unbekannter, variabler und/oder komplexer Zusammensetzung oder biologischer Herkunft, dessen Identifizierung eher durch das Herstellungverfahren als durch die stoffliche Zusammensetzung charakterisiert wird. Entsprechend enthalten die Einträge in ESIS eine Beschreibung des Verfahrens (vgl. Bemerkung zu 2.).
Wenn jedoch keine zum Produkt „C4-Fraktion“ passende EINECS-Nummer gefunden worden wäre, bestände auch die alternative Möglichkeit, das Produkt, das auch als Flüssiggas oder Autogas (LPG: Liquified Petroleum Gas) bekannt ist, durch die stoffliche Zusammensetzung zu beschreiben. Hauptsächlich besteht Flüssiggas aus einer aufzählbaren Anzahl von nur acht Stoffen, nämlich Propan / EG-Nummer 200-827-9 / CAS-Nummer 74-98-6, Butan (n-Butan) / EG-Nummer 203-448-7 / CAS-Nummer 106-97-8, Isobutan (2-Methylpropan) / EG-Nummer 200-857-2 / CAS-Nummer 75-28-5, Propen (Propylen) / EG-Nummer 204-062-1 / CAS-Nummer 115-07-1, Buten (1-Buten) / EG-Nummer 246-689-3 / CAS-Nummer 25167-67-3, 2-Buten (cis- und trans-Isomer) / EG-Nummer 203-452-9 / CAS-Nummer 107-01-7 sowie 2-Methylpropen (Isobuten) / EG-Nummer 204-066-3 / CAS-Nummer 115-11-7.
Würde das Produkt als Zubereitung (Gemisch) definiert, wären alle acht Bestandteile, den hergestellten oder importierten Jahresmengen entsprechend, einzeln als Phase-in-Stoffe zu registrieren. Nach den ebenfalls in dem in den Leitlinien zur Ermittlung und Benennung von Stoffen im Rahmen von REACH (s.o.) beschriebenen Vorgehen wäre aber auch eine Registrierung als Multikonstituenten-Stoff möglich, wenn alle oder mehrere der sechs Bestandteile im Konzentrationen zwischen ca. 10 % und 80 % vorkommen und aus einem Herstellungsprozess stammen. Dagegen wären Bestandteile unter 10 % als Vereinreinigungen zu behandeln. Dieser so gebildete Multikonstituentenstoff wäre wie folgt zu benennen und zu registrieren: „Reaction mass of propane, butane, isobutane, propene, butene, cis-2-butene, trans-2-butene and 2-methylpropene“. Da alle Bestandteile als Phase-in-Stoffe im EINECS aufgeführt sind, ist der Mulikonstituentenstoff auch ein Phase-in-Stoff, und es können daher die Übergangsfristen nach Art. 23 REACH beansprucht werden.
Wenn einer der Bestandteile, wie z.B. Butan ab ca. 80 % vorhanden sein sollte, wäre auch eine Registrierung als Monokonstituentenstoff möglich, wobei die anderen Bestandteile wie Verunreinigungen zu behandeln wären, wie z.B. Butan (82 %) mit Propan (10 %), Isobutan (5 %), Propen (2%), Butene/2-Buten/Isobuten (1 %).
Das durch Crackprozesse hergestellte Flüssiggas kann außerdem Butadien (Buta-1,3-dien) / EG-Nummer 203-450-8 / CAS-Nummer 106-99-0 enthalten, das u.a. als „Krebserzeugend“ der Kat. 1 mit R45 und als „Erbgutverändernd“ der Kat. 2 mit R46 eingestuft ist. Ab Gehalten von 0,1 % Butadien müssen daher Flüssiggase mit T R45/46 gekennzeichnet werden.
2)
Zur Frage, ob es sich bei dem Produkt um einen Naturstoff handelt, der gemäß REACH Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und REACH Anh. 10 nicht registriert werden müssen, oder um einen durch einen chemischen Herstellungsprozess entstandenen Stoff handelt, wurden die in REACH festgelegten Definitionen angewendet:
Gemäß REACH Artikel 3 Absatz 39 ist ein „(…) Naturstoff ein natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen (…)“.
Gemäß Artikel 3 Absatz 40 bedeutet ‚nicht chemisch veränderter‘ Stoff einen „(…) Stoff, dessen chemische Struktur unverändert bleibt, auch wenn er einem chemischen Verfahren oder einer chemische Behandlung oder einer physikalischen mineralogischen Umwandlung, z. B. zur Beseitigung von Verunreinigungen, unterzogen wurde (…)“.
Wenn die C4-Fraktion entweder aus Erdgas durch Abtrennen von Methan oder aus Rohöl durch Abtrennen der gasförmigen Bestandteile gewonnen wird, handelt es sich um einen Naturstoff, der nicht registriert werden muss. Auch die Entfernung von Schwefel, sauren Gasen und Mercaptanen („Süßung“) durch chemische Verfahren würde dem nicht entgegenstehen, weil die chemische Struktur des Stoffes selbst unverändert geblieben ist.
Der größte Teil des gehandelten Flüssiggases entsteht jedoch wahrscheinlich durch Crackprozesse von schwerflüchtigen Erdölfraktionen und Erdölrückständen, sodass in diesem Fall wahrscheinlich keine Möglichkeit besteht, die Ausnahmeregelung für Naturstoffe in Anspruch zu nehmen. Als Ergebnis der ESIS Recherche konnten für das in der Fragestellung genannte Produkt folgende relevante Stoffe gefunden werden:
(1) Petroleum gases, liquefied / EC No. 270-704-2 / CAS No. 68476-85-7 / Description: A complex combination of hydrocarbons produced by the distillation of crude oil. It consists of hydrocarbons having carbon numbers predominantly in the range of C3 through C7 and boiling in the range of approximately -40°C to 80°C (-40°F to 176°F).
(2) Petroleum gases, liquefied, sweetened / EC No. 270-705-8 / CAS No. 68476-86-8 / Description: A complex combination of hydrocarbons obtained by subjecting liquefied petroleum gas mix to a sweetening process to convert mercaptanes or to remove acidic impurities. It consists of hydrocarbons having carbon numbers predominantly in the range of C3 through C7 and boiling in the range of approximately -40°C to 80°C (-40°F to 176°F).
(3) Petroleum gases, liquefied, sweetened, C4 fraction / EC No. 295-463-0 / CAS No. 92045-80-2 / Description: A complex combination of hydrocarbons obtained by subjecting a liquified petroleum gas mix to a sweetening process to oxidize mercaptans or to remove acidic impurities. It consists predominantly of C4 saturated and unsaturated hydrocarbons.
Demnach werden durch Destillation von Rohöl, d.h. chemisch unverändertem Erdöl, die Kohlenwasserstoffe im Bereich C3 bis C7 abgetrennt (1), dann einem „Süßungsprozess“ unter Abtrennung von Mercaptanen und sauren Verunreinigungen unterworfen (2) und schließlich die C4-Fraktion abgetrennt. Nach dieser Prozessbeschreibung wäre es möglich, das Produkt als Naturstoff ohne Registrierungspflicht zu betrachten.