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Betriebssicherheitsverordnung: was ist eine überwachungsbedürftige Anlage?

KomNet Dialog 1191

Stand: 11.05.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Rechts- und Auslegungsfragen (1.11) > Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

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Frage:

Was ist eine überwachungsbedürftige Anlage gem. Betriebssicherheitsverordnung?

Antwort:

Nach Betriebssicherheitsverordnung zählen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen:

Dampfkesselanlagen mit Ausnahme von Dampfkesselanlagen auf Seeschiffen,
Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln,
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,
Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,
Aufzugsanlagen,
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke,
Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,
Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten,

soweit sie nach dieser Verordnung in Anhang 2 genannt oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig sind.
Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb dieser überwachungsbedürftigen Anlagen dienen.