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Wie ist der Begriff Linienlänge definiert?
KomNet Dialog 11798
Stand: 28.08.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)
Frage:
Ich beschäftige mich derzeit mit der VO EU 561/2006 bzgl. Arbeitszeit für Fahrpersonal. Die genannte VO kommt nicht zur Anwendung, wenn im Personenlinienverkehr die Linienlänge unter 50 km beträgt. Wie definiert sich der Begriff Linienlänge?
Antwort:
Anmerkung:
Der Begriff der Linienstrecke ist im Fahrpersonalrecht nicht definiert. Die nachstehenden Informationen sind in NRW allgemeines Verwaltungshandel, das nach unserer Kenntnis auch in anderen Bundesländern nicht in Frage gestellt wird.
Bei der Berechnung der Linienlänge bzw. Linienstrecke wird die Entfernung zwischen den Ausgangs- und Endpunkten der Linie zu Grunde gelegt, also die Entfernung zwischen den Endhaltestellen.
Für die Anwendung der Regelungen des Linienverkehrs ist entscheidend, dass es sich um eine regelmäßig befahrene Verkehrslinie (in der Regel von der zuständigen Behörde festgelegter Plan) mit festgelegten Haltestellen handelt. Diese Entfernung sollte bei der die Linie festlegenden Behörde erfragt werden.