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Ist es zulässig, Farbspritzkabinen nach dem Konzentrationskriterum zu bewerten?
KomNet Dialog 11732
Stand: 25.06.2012
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir betreiben Farbspritzkabinen (L/B/H-12/5/5 m) Baujahr 1978. Die Nutzung erfolgt für Oberflächenbeschichtungen im Reparaturbetrieb. Diese Altanlage ist hinsichtlich Ex-Schutz nach dem Flammpunktkriterium ausgelegt (BGR 104 / BGI 740 / BGR 500 Kap. 2.29). 1.Ist es zulässig, diese Anlage nach dem Konzentrationskriterum zu bewerten (EN 12215 Anhang B)? Ich meine, wir könnten dadurch besonders den Abluftbereich von Zone 1 auf Zone 2 herabstufen (Abluftkanäle, -ventilatoren). 2.Können Sie mir einen Ansprechpartner für die Bewertung eines alten Abluftventilators hinsichtlich Ex-Schutz Einstufung nennen. Für den vorhandenen Ventilator gibt es nur sehr wenige Unterlagen (Übersichtszeichnung mit dem Eintrag Funkenschutz). Der Hersteller verfügt über keine Unterlagen aus der Zeit des Baujahrs. Die Umgebung des Ventilator (Antriebsmotor, ..) ist in Ex-Schutz ausgeführt (Motor Ex e E(s) - G3 7 PTB Nr. II (?) / M 24472).
Antwort:
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Bewertung wie bisher nach dem Flammpunktkriterium vorzunehmen.
Für die Bewertung des "alten" Abluftventilators hinsichtlich seiner "Ex-Schutz-Einstufung", bei der als Ergebnis die Verwendungsfähigkeit für eine bestimmte Zone steht, ist ohne die notwendigen Papiere eine umfangreiche Prüfung notwendig. Sie umfasst u.a. die Prüfung des verwendeten Materials und der Bauart des Ventilators.
Eine derartige Prüfung kann - sofern der Hersteller das ablehnt - nicht unter dem Niveau einer Zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. Diese muss eine Akkreditierung für den Bereich Explosionsschutz haben. Eine Liste dieser Stellen ist im Internetangebot des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden (http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Zugelassene-Ueberwachungsstellen_content.html).