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Wie sind Nachträge bei der Nutzung unterschiedlicher Kontrollgeräte zu führen?
KomNet Dialog 11730
Stand: 20.08.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ein Fahrer fährt gemischt(analog und digital, digital seltener). Wenn er jetzt erstmals wieder digital unterwegs ist, muss er zumindest seine Ruhezeit von der letzten Entnahme der Fahrerkarte bis 24:00 Uhr am selben Tag und von 00:00 Uhr bis zum Stecken der Fahrerkarte am heutigen Tag nachtragen, alles andere ist ja per Diagrammscheibe belegt. Nur dieses geht meines Wissens nur, wenn die zwischen den beiden o.a. Ruhezeiten per Dia nachgewiesenen Zeiten jetzt mit einem Tätigkeitssymbol belegt werden. Nur welches Tätigkeitssymbol? Wahrheitsgemäß müssten ja auch Lenkzeiten nachgewiesen werden, das geht aber gar nicht. Oder er macht keinen Nachtrag, hat dann aber 2 Zeiträume mit ? hinterlegt.
Antwort:
Wird danach, nach Nutzung eines analogen Kontrollgerätes, erstmalig wieder ein digitales Kontrollgerät bedient, ist die Nachfrage nach einem manuellen Nachtrag (M-Nachtrag) im Gerät mit Nein zu quittieren.
Für den betreffenden Tag kann die Ruhezeit für den Zeitraum von 00:00 Uhr bis zum Stecken der Fahrerkarte auf der Rückseite eines Schaublattes handschriftlich vermerkt werden. Ebenso kann an dieser Stelle ein handschriftlicher Nachtrag auf der Rückseite eines Tagesausdruckes vorgenommen werden.
Sofern nach Nutzung eines digitalen Kontrollgerätes am nächsten Tag unvorhergesehen ein analoges Kontrollgerät genutzt wird, kann für den Vortag die Ruhezeit für den Zeitraum von Schichtende bis 24:00 Uhr auf der Rückseite eines Schaublattes handschriftlich vermerkt werden.
Wird danach, nach Nutzung eines analogen Kontrollgerätes, erstmalig wieder ein digitales Kontrollgerät bedient, ist die Nachfrage nach einem manuellen Nachtrag (M-Nachtrag) im Gerät ebenfalls mit Nein zu quittieren.
Für den betreffenden Tag kann die Ruhezeit für den Zeitraum von 00:00 Uhr bis zum Stecken der Fahrerkarte, wie bereits oben beschrieben, auf der Rückseite eines Schaublattes handschriftlich vermerkt werden. Alternativ kann ebenso an dieser Stelle ein handschriftlicher Nachtrag auf der Rückseite eines Tagesausdruckes vorgenommen werden.