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Wie ist bei unterschiedlichen Arbeitsplatzgrenzwerten für PCB zu verfahren?

KomNet Dialog 11695

Stand: 13.08.2010

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Arbeitsplatzgrenzwerte PCB In der TRGS 900 sind für chlorierte Biphenyle zwei Grenzwerte genannt. Chlorierte Biphenyle mit 54% Chlor AGW = 0,7 mg/m³ und mit 42 % Chlor AGW = 1,1 mg/m³ Was bedeutet das nun für die Beurteilung? Lasse ich alle anderen PCB, die weniger oder mehr Chlor enthalten, außer acht? Bei der Bestimmung von PCB-Gehalten in Materialproben beschränkt man sich in der Regel auf die 6 Leitkongenere nach Ballschmiter.(PCB Kongenere: 28, 52,101, 138, 152, 180) Diese haben aber unterschiedliche Chlorgehalte. Wie mache ich das nun am Arbeitsplatz?

Antwort:

Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in § 3 Abs. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert und in TRGS 900 www.baua.de/trgs als gesetzlich festgelegte Grenzwerte aufgeführt. Arbeitsplatzgrenzwerte sind jedoch nur anwendbar auf Stoffe, die während einer nach § 3 Abs. 3 GefStoffV definierten Tätigkeit „(…) im Rahmen eines Prozesses, einschließlich Produktion, Handhabung, Lagerung, (innerbetriebliche) Beförderung, Entsorgung und Behandlung verwendet werden oder verwendet werden sollen oder (…) entstehen oder auftreten (…)“.

Bis 1989, dem Jahr des Verbots der Herstellung und Verwendung nach Anhang IV Nr. 14 GefStoffV sowie des Inverkehrbringens nach Abschnitt 13 im Anhang der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), wurden PCB mit unterschiedlichem Chlorierungsgrad u. a. in Kondensatoren und Transformatoren, als Hydrauliköle, Trenn- und Schneidöle, Weichmacher, Flammschutz- und Lösemittel eingesetzt. Seitdem sind nur noch sehr eingeschränkt Tätigkeiten mit PCB zulässig, wie z. B. bei der Wartung und Befüllung von Alt-Transformatoren sowie bei der Entsorgung und Beseitigung. Nur noch für diese Tätigkeiten sind die in TRGS 900 festgelegten Grenzwerte für Verwendungen niedrig chlorierter PCB, wie z. B. Aroclor 1242 oder Clophen A40 (42 % Chlor) mit 1,1 mg/m³ und höher chlorierter PCB, wie z. B. Aroclor 1254 oder Clophen A50 (54 % Chlor) mit 0,7 mg/m³ gültig und anwendbar.

Die Bestimmung der PCB am Arbeitsplatz erfolgt meist durch aktive Probenahme mittels kombinierter Filter-Sorbens-Sammelphase, Eluierung der Sammelphase mit Lösemittel, ohne oder auch mit Clean-up-Schritten und gaschromatographische Identifizierung und Quantifizierung, meistens mittels Elektroneneinfangdetektor (ECD). Sammel- und Analysenverfahren werden z. B. in der NIOSH-Methode 5503 – Internet: www.cdc.gov/niosh/docs/2003-154/pdfs/5503.pdf  - sowie in „Analytische Methoden zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe“ – Luftanalyse – „Chlorierte Biphenyle“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschrieben. Die Identifizierung erfolgt dabei anhand authentischer Referenzproben von Aroclor 1242 und Aroclor 1254 mittels der chromatographischen Profile, die Quantifizierung anhand ausgewählter einzelner PCB, die durch Summierung und Fakturierung auf das in der Luft vorliegende PCB der Chlorierungsgrade 42% oder 54% umgerechnet werden.

Umfassende Darstellungen sind auch unter www.uhst.de/pdf/pcb.pdf und www.inchem.org/documents/cicads/cicads/cicad55.htm#2.0 zu finden.

Wenn jedoch am Arbeitsplatz Belastungen der Raumluft mit PCB vorkommen, aber keine gezielten Tätigkeiten mit PCB durchgeführt werden, wie z. B. an Büroarbeitsplätzen, sind das AGW-Konzept und die für PCB festgelegten Grenzwerte nicht anwendbar. In diesem Fall ist, wenn der Verdacht besteht, dass PCB aus den Baustoffen des Gebäudes oder aus defekten Kondensatoren oder Transformatoren stammt, die „PCB-Richtlinie – Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden“ der Bundesländer heranzuziehen, wie z.B. die PCB-RL NRW – Internet: www.leverkusen.de/vv/forms/10/191.pdf. Die dort festgelegten Grenzwerte sind 3.000 ng/m³ als Interventionswert, der sofortige Sanierungsmaßnahmen erfordert und 300 ng/m³ als Vorsorgewert, der als langfristig tolerabel und als Zielwert der Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsleitwert) angesehen wird. Die PCB-Luftkonzentrationen werden dabei durch Auswertung von Leitsubstanzen und Hochrechnung auf den gesamt-PCB-Gehalt bestimmt. Wie auch in einer Veröffentlichung des Landesumweltamtes NRW (LUA), den „Materialien“ Nr. 62 „Toxikologische Bewertung polychlorierter Biphenyle bei inhalativer Aufnahme“ - Internet: www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/materialien/mat62/mat62.pdf - beschrieben wird, werden hierzu die in der Anfrage genannten Leitkongeneren nach Ballschmiter-Zell, BZ 28, 52, 101, 138, 152 und 180, herangezogen.

Zusammenfassend ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob das am Arbeitsplatz auftretende PCB aus gezielten Tätigkeiten mit diesem Stoff stammt, oder aus der Belastung der Raumluft mit PCB enthaltenen oder mit PCB kontaminierten Baustoffen oder Elektrobauteilen aus der Umgebung des Arbeitsplatzes. Entsprechend sind entweder die in TRGS 900 für PCB festgelegten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) – 0,7 mg/m³ bzw. 1,1 mg/m³ - oder die in der PCB-RL festgelegten Innenraumrichtwerte – 3.000 ng/m³ bzw. 300 ng/m³ - anzuwenden.