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Gibt es für die Reinigung/Desinfektion in fleischverarbeitenden Betrieben Beispielrechnungen oder Untersuchungen zur Ermittlung der Unterschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes?

KomNet Dialog 11526

Stand: 23.07.2010

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Wir sind ein fleischverarbeitender Betrieb, in dem die Reinigung und Desinfektion mittels einer Niederdruckanlage mit Satellitenstationen erfolgt. Die jeweiligen Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden mittels Sprühpistolen auf die relevanten Flächen aufgebracht, wo sie einige Zeit einwirken und dann per Trinkwasser abgespült werden. Beim Aufbringen der Mittel ist natürlich eine gewisse Vernebelung der Flüssigkeit nicht zu vermeiden. Sowohl das Reinigungssystem als auch die R & D-Mittel werden von einem Lieferanten gestellt. Problem: Einige der eingesetzten R & D Mittel enthalten Stoffe, für die ein AGW besteht (z.B. Natriumhydroxid). Die Stoffe werden natürlich stark verdünnt eingesetzt (1 - 3 %), dennoch müssen wir ja theoretisch im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die AGW-Werte überschritten werden (können). Wahrscheinlich kann man dies sogar theoretisch berechnen, wenn man die richtigen Formeln hat und bestimmte Einflußgrößen kennt (Raumgröße, Luftaustausch, etc.). Leider fehlt uns hierfür aber definitiv das nötige Knowhow. Wie kann man hier am besten vorgehen? Gibt es z.B. entsprechende Beispielrechnungen, Untersuchungen, etc.?

Antwort:

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) - TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" werden relevante Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt. Weiterführend verweist die TRGS 400 auf weitere Technische Regeln. Die Beurteilung der Gefährdung durch das Desinfektionsmittel würde erleichtert, wenn für diese Arbeit verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) in der TRGS 420 beschrieben wären. Unsere Überprüfung hat aber ergeben, dass dies nicht der Fall ist.

Daher ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob das von Ihnen eingesetzte Desinfektionsmittel hautgefährdend oder hautresorptiv ist und ob bei der Anwendung in Ihrem Betrieb Hautkontakt besteht. Ist dies der Fall sind die Maßnahmen der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" umzusetzen. Da durch das Aufsprühen des Desinfektionsmittels eine inhalative Exposition wahrscheinlich ist, ist für Sie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" auf jeden Fall relevant. Vor allem in den Punkten 3 und 4 finden Sie Hinweise, wie Sie das Gefahrenpotenzial in Ihrem Betrieb richtig einschätzen können. Denn nicht immer sind Messungen erforderlich. Werden sensibilisierende Stoffe eingesetzt, gilt die TRGS 406 entsprechend.

Formeln zur Berechnung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz bestanden in der TRGS 403, die im Juli 2008 aber außer Kraft gesetzt wurde. Sollten Ihnen die Beschreibungen der Technischen Regeln 400, 401 und 402 nicht ausreichend weiterhelfen, empfehlen wir, die Messstelle der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft zu kontaktieren; dort kann man Ihnen möglicherweise mit Erfahrungswerten in vergleichbaren Betrieben weiterhelfen und ggf. Messungen anbieten.