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Ist das beschriebene Vorgehen bei der Registrierung von Ammoniumnitrat richtig?
KomNet Dialog 11503
Stand: 21.07.2010
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Im unserem Werk werden AN (Ammonium Nitrate) und KAN (Kalziniertes Ammonium Nitrate) hergestellt. Die Registrierung von AN wird laut REACH-Verordnung von uns vorgenommen. Bei der Herstellung von KAN wird ein Gemisch aus AN und Kalkstein (CaCO3) auf mechanischen Weg erzeugt. Da der Kalkstein als Naturprodukt von der Registrierung befreit ist, beabsichtigen wir bei der Registrierung von AN auch die Menge zu berücksichtigen, die für die Herstellung von KAN gebraucht wird und diese somit im technischen Dossier auch KAN abzudecken. Ist unser Vorgehen richtig?
Antwort:
Für die Registrierung von AN ist bei der Berechnung des Mengenbandes zu berücksichtigen, welche Mengen Sie jährlich herstellen oder importieren. Sollten Sie beides tun – d. h. herstellen UND importieren, so sind beide Mengen zu addieren. Diese Stoffmengen können aber nur dann zusammengerechnet werden, wenn die Stoffidentität der hergestellten und importierten Stoffe identisch ist. Auch bei dem hergestellten AN ist genau zu prüfen, welche Modifikationen vorliegen.
Ammoniumnitrat bildet farblose hygroskopische Kristalle, die bei 169,6 °C schmelzen. Der Feststoff kann in fünf verschiedenen Kristallformen vorliegen, deren Umwandlungstemperaturen bei −16,9 °C, 32,3 °C, 84,2 °C und 125,2 °C liegen.
Dadurch dass die Phasenumwandlungstemperaturen von Ammoniumnitrat nahe der Raumtemperatur liegen, ist unbedingt zu prüfen, ob NACH dem Kalzinierungsschritt und dem Mischungsvorgang mit dem Kalk tatsächlich die gleiche Kristallmodifikation vom Ammoniumnitrat in der Mischung vorliegt wie VOR dem Mischvorgang. Zu überprüfen ist dies nur mit spektroskopischen, röntgenographischen Methoden oder anderen Nachweismethoden, die die kristallographische Struktur bestimmen.
Nur wenn die kristalline Modifikation - nachweislich - identisch ist mit dem Ammoniumnitrat, welche Sie planen anzumelden, kann diese Menge in das Registrierungsdossier aufgenommen werden. In den Registrierungsdossiers von dem spezifischen AN Ihres Unternehmens sollte dann auch die Herstellung des Düngemittels und die Anwendung als Düngemittel in der Verwendungsbeschreibung berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen zur Namensgebung finden Sie im Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 2 MB)]
FAZIT:
Die Mengen von Ammoniumiumnitrat, die für die Erzeugung der Mischung von Düngemitteln benutzt werden, dürfen nur dann in die Mengenbetrachtung für die Registrierung von AN einbezogen, wenn nachweislich durch die Kalzinierung und Mischung mit Kalk keine Modifikationsänderung und chemische Reaktion nachgewiesen werden kann.
Liegt eine Modifikationsänderung vor (kristallographische Strukturänderung), dann muss für diesen Stoff ein eigenes Registrierungsdossier mit eigenen Mengenstaffeln erstellt werden.
Ammoniumnitrat bildet farblose hygroskopische Kristalle, die bei 169,6 °C schmelzen. Der Feststoff kann in fünf verschiedenen Kristallformen vorliegen, deren Umwandlungstemperaturen bei −16,9 °C, 32,3 °C, 84,2 °C und 125,2 °C liegen.
Dadurch dass die Phasenumwandlungstemperaturen von Ammoniumnitrat nahe der Raumtemperatur liegen, ist unbedingt zu prüfen, ob NACH dem Kalzinierungsschritt und dem Mischungsvorgang mit dem Kalk tatsächlich die gleiche Kristallmodifikation vom Ammoniumnitrat in der Mischung vorliegt wie VOR dem Mischvorgang. Zu überprüfen ist dies nur mit spektroskopischen, röntgenographischen Methoden oder anderen Nachweismethoden, die die kristallographische Struktur bestimmen.
Nur wenn die kristalline Modifikation - nachweislich - identisch ist mit dem Ammoniumnitrat, welche Sie planen anzumelden, kann diese Menge in das Registrierungsdossier aufgenommen werden. In den Registrierungsdossiers von dem spezifischen AN Ihres Unternehmens sollte dann auch die Herstellung des Düngemittels und die Anwendung als Düngemittel in der Verwendungsbeschreibung berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen zur Namensgebung finden Sie im Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH [englische Version (pdf-Datei, 1,6 MB) - deutsche Version (pdf-Datei, 2 MB)]
FAZIT:
Die Mengen von Ammoniumiumnitrat, die für die Erzeugung der Mischung von Düngemitteln benutzt werden, dürfen nur dann in die Mengenbetrachtung für die Registrierung von AN einbezogen, wenn nachweislich durch die Kalzinierung und Mischung mit Kalk keine Modifikationsänderung und chemische Reaktion nachgewiesen werden kann.
Liegt eine Modifikationsänderung vor (kristallographische Strukturänderung), dann muss für diesen Stoff ein eigenes Registrierungsdossier mit eigenen Mengenstaffeln erstellt werden.