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Fragen zur Auswirkung der Angabe des Tonnagebandes im SIEF

KomNet Dialog 11483

Stand: 19.07.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Forum zum Informationsaustausch (SIEF)

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Frage:

Wir sind ein Chemikaliendistributeur und haben einige Produkte in einem Tonnageband vorregistriert, das zu hoch angesetzt war (auf Grundlage der durchschnittlich importierten Mengen der letzten 3 Jahre). Inwiefern beeinflusst dies unsere Pflicht bzw. Entscheidung an einem SIEF Agreement teilzunehmen, welches auf dem zu hohen Tonnenband basiert? Inwiefern hat das Tonnenband einen Einfluss auf die Möglichkeit, die Entscheidung aufzuschieben, ob man ein SIEF Agreement unterzeichnet oder nicht (mit den damit verbundenen, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aber unklaren Höhe der Kosten)? Inwiefern hat das Tonnenband einen Einfluss auf den zu zahlenden Anteil, um im SIEF einen Letter of Access zu erhalten?

Antwort:

Natürlich können sich die Mengen, in denen ein Stoff produziert oder importiert wird, ändern. Prinzipiell müssen Mitglieder des SIEF sich nur an den Kosten beteiligen, die aus Datenanforderungen ihres Mengenbands resultieren. Allerdings regelt die REACH-Verordnung keine Details im Innenleben des SIEF. Die Vereinbarung, die in Ihrem SIEF geschlossen wurde oder werden soll, ist genauestens zu prüfen, um eventuelle Streitigkeiten zu umgehen.

Quellen und weitere Hinweise:

REACH-Verordnung § 30 (1):

[…] Der/die Teilnehmer und der Eigentümer bemühen sich nach Kräften, zu gewährleisten, dass die Kosten für die gemeinsame Nutzung der Informationen in gerechter, transparenter und nicht-diskriminierender Weise festgelegt werden. Dies kann durch – auf den genannten Grundsätzen beruhende – Leitlinien für die Kostenteilung erleichtert werden, die von der Agentur nach Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe g festgelegt werden. Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung, so sind die Kosten zu gleichen Teilen zu tragen. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Zahlung erteilt der Eigentümer die Erlaubnis, den umfassenden Studienbericht für die Registrierung heranzuziehen. Kostenteilung wird den Registranten nur für die Informationen auferlegt, die sie zur Erfüllung der Registrierungsanforderungen benötigen.

Guidance on data sharing: Dort vor allem Kapitel 7.4 Cost allocation and compensation. Den Technischen Leitfaden zur gemeinsamen Nutzung von Daten finden Sie hier [englische Version (pdf-Datei; 1,5 MB) - deutsche Version (pdf-Datei; 1,5 MB)].