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Ist es möglich, im Konzern eine zentrale Registrierungsstelle einzurichten, die die Registrieungsverpflichtungen der importierenden Tochtergesellschaften übernimmt?

KomNet Dialog 11334

Stand: 29.06.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Unser Konzern besteht aus mehreren Tochtergesellschaften. Einige dieser Tochtergesellschaften importieren derzeit Stoffe im Sinne der REACh-VO. Ist es möglich, im Konzern eine zentrale Registrierungsstelle einzurichten, die die Registrieungsverpflichtungen der importierenden Tochtergesellschaften übernimmt? Wir denken dabei an einen Servicevertrag zwischen Tochtergesellschaft und zentraler Registrierungsstelle im Unternehmen, der nach uns vorliegenden Informationen eine gewisse Verantwortungsübertragung (z.B. Weisungs- und Informationsbefugnisse) einschließen sollte und zwar in einem Umfang, der die bestehenden kommerziellen Wege (Verzollung, Rechnungslegung) nach Möglichkeit nicht antastet.

Antwort:

Gemäß Artikel 3 Absatz 9 der REACH-Verordnung ist ein Importeur eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist. Jedes Ihrer Tochterunternehmen ist, sofern es Rechtspersönlichkeit besitzt, juristische Person im Sinne der REACH-Verordnung. Somit ist jede einzelne Ihrer Tochtergesellschaften, die registrierungspflichtige Stoffe, Stoffe in Gemischen (Zubereitungen) oder Stoffe in Erzeugnissen importiert für eine ordnungsgemäße Registrierung verantwortlich.

Die Registrierung erfolgt über REACH-IT. Dort muss jede Ihrer Tochtergesellschaften separat mit ihren spezifischen Firmendaten angemeldet sein. D. h. jede Tochtergesellschaft erhält eine eigene UUID, über die die Registrierung erfolgt.

Es wird in der Praxis sicherlich meist sinnvoll sein, eine zentrale Registrierungsstelle im Unternehmen einzurichten, die alle Registrierungen praktisch durchführt. Mit dieser Firma (Mutterkonzern, weitere Tochtergesellschaft) würden dann Dienstleistungsverträge, die die beiderseitigen Rechte, Pflichten, Haftung etc. regeln, geschlossen.

Aber bitte beachten Sie:

Die Registrierungspflicht, die durch die REACH-Verordnung gefordert wird, kann nicht auf einen Dritten übertragen werden, verantwortlich bleiben letztendlich Ihre Tochtergesellschaften als Importeure.