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Sind Studien oder andere Informationen bekannt, die das berufliche Risiko von Röhrenmonitoren abgegebene Röntgenstrahlung beleuchten?
KomNet Dialog 11325
Stand: 28.06.2010
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler
Frage:
In einem Kontrollraum werden etwa 400 Monitore permanent von 4 Personen pro Schicht überwacht, von insgesamt 16 männlichen Mitarbeitern. Bei 4 von diesen wurde eine Krebserkrankung diagnostiziert. Betroffen ist in allen Fällen der Urogenitalbereich. Je ca. 100 Monitore befinden sich in ca. 1,5 m Abstand vor einem Kontrollplatz, Raumgrösse ist ca. 100 m². Seit 5 Jahren kommen LCD-Bildschirme zum Einsatz, davor waren es Röhrenmonitore. Untersuchungen der Gebäudesubstanz und der Raumluft auf einschlägige Schadstoffe verliefen negativ, nun will man der Frage nachgehen, ob durch elektromagnetische Strahlung ein erhöhtes Krebsrisiko hervorgerufen werden kann. Im Fokus steht dabei die von den früheren Röhrenmonitoren abgegebene Röntgenstrahlung. Sind Ihnen Studien oder andere Informationen bekannt, die dieses berufliche Risiko beleuchten? Inwieweit sind heutige Plasmabildschirme von der Problematik betroffen (nicht LCD)?
Antwort:
1. Röhrenmonitore unterliegen als Störstrahler der Röntgenverordnung. Diese bestimmt in 10 cm Abstand eine Maximaldosis von 1 µSv/h für Kathodenstrahlröhren als eigensichere Störstrahler. Bereits durch die konstruktiven Merkmale (Glasdicke) wird und wurde dieser Wert eingehalten. Untersuchungen an Röhrenmonitoren, die aufgrund der geringen Strahlendosis eines erheblichen messtechnischen Aufwandes bedurften, ergaben Dosen von einem Zehntel des zulässigen Wertes. Dieser Wert entspricht der natürlichen Strahlenbelastung. Damit ist eine tatsächliche (von der natürlichen Strahlenbelastung zu unterscheidende) Strahlenbelastung durch Röhrenmonitore nicht sicher messbar.
2. Allein durch den Abstand zwischen Bildschirm und Arbeitsplatz (15faches des Messabstandes für den Grenzwert) reduziert sich die Dosis auf weniger als ein 200stel der Dosis in 10 cm Abstand (Dosisabnahme mit dem Quadrat des Abstandes).
3. Röntgenstrahlung ist prinzipiell geeignet, bösartige Tumorerkrankungen auszulösen. Dabei ist vor allem das blutbildende Knochenmark betroffen. Die für eine signifikante Erhöhung der Tumorrate erforderlichen Dosen liegen um mehrere Größenordnungen höher als die hier diskutierten Belastungen.
4. Urogenitaltumore sind Tumorerkrankungen, die typischerweise bei Männern ab dem 50. Lebensjahr häufiger auftreten. Risikofaktoren sind vor allem als dem außerberuflichen Bereich (z. B. Tabakkonsum) bekannt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu berufsbedingten Risiken liegen für Belastungen durch aromatische Amine und bestimmte Chlorkohlenwasserstoffe vor.
Diese Fakten insgesamt machen eine strahlungsbedingte Ursache sehr unwahrscheinlich. Es sollte in jedem Fall der Betriebsarzt eingeschaltet werden. Er ist in solchen Fällen der erste und wichtigste Ansprechpartner für diese Problematik. Ihm obliegt nach Arbeitssicherheitsgesetz die Untersuchung und Beratung, sowie die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht!). Er kann mit Einverständnis der Betroffenen weitere Auskünfte bei den behandelnden Ärzten einholen, mögliche Ursachen in beruflichen und privaten Bereicht kritisch werten und dies mit Hilfe der medizinischen Fachliteratur bewerten. Hilfreich ist auch das Informationsangebot des BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (www.bfr.bund.de).
Plasmabildschirme emittieren keine Röntgenstrahlung.