Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie schätzen Sie das Risiko für die Hepatitis-Gefährdung von Lehrern an Integrationsschulen ein (Grundschulen)?

KomNet Dialog 11322

Stand: 28.06.2010

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Sonstige medizinische Fragen zum Impfen

Favorit

Frage:

Wie schätzen Sie das Risiko für die Hepatitis-Gefährdung von Lehrern in Integrationsschulen ein? (Grundschulen) Ist von einem höheren Risiko bei Schulen mit Migranten/Integrationschulen als bei Normalkindern im Bezug auf die HBV/HCV-Ansteckung von Lehrern (überhaupt) auszugehen? Gibt es Zahlen zur Häufigkeit von Infektionen mit HBV/HCV bei Ersthelfern (hier: Lehrern)? (Hintergrund ist die Forderung, alle diese Lehrer gegen HAV/HBV zu impfen....)

Antwort:

Hepatitis B
Das Risiko einer Infektion mit Hep. B besteht – unabhängig vom Migrationshintergrund – nur dann, wenn sich die Kinder bereits im sexuell aktiven Alter befinden. Hep. B. wird in der Bevölkerung in erster Linie durch den sexuellen Kontakt übertragen. Daher ist eher entscheidend, wer die Sexualpartner sind als woher die Eltern kommen. Prinzipiell kann in der Tat Hep. B (auch von den Eltern) über geringste Blutkontakte übertragen werden. Dies setzt aber voraus, dass der Andere ansteckend ist. Die Mehrzahl (ca. 90 %) der Personen, die sich in ihrem Leben mit Hep. B infiziert haben, sind nicht ansteckend. Bei einer Durchseuchung von ca. 6 % der Bevölkerung mit Hep. B sind weniger als 0,6 % potentiell ansteckend. Bei Kindern ist die Durchseuchung aus den genannten Gründen als gering einzuschätzen, sodass NICHT mit einer erhöhten Ansteckungsgefahr zu rechnen ist. Weitere Informationen zur Hepatitis B erhalten Sie unter http://www.rki.de/cln_151/nn_196658/DE/Content/InfAZ/H/HepatitisB/HepatitisB.html.

Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Zuhilfenahme des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen (sofern diese nicht schon erstellt ist). Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Wenn die Mehrzahl Kinder schon älter – und sexuell aktiv - sind und Lehrer regelhaft z. B. Wunden versorgen müssen, so kann es durchaus sein, dass man zu dem Schluss kommt, dass eine erhöhte Gefahr vorhanden ist und eine ANGEBOTs- (nicht: Pflicht-)untersuchung von Seiten des Arbeitgebers den Beschäftigten (hier: Lehrer) anzubieten ist. Dies gilt jedoch nur für angestellte Lehrer. Für verbeamtete Lehrer gelten eigene Vorschriften.
Da es sich hier jedoch um Grundschüler handelt, ist NICHT mit einer Infektionsgefahr zu rechnen und somit muss der Arbeitgeber (angestellten) Lehrern keine Impfung anbieten.


Hepatitis C
Hepatitis C-Viren werden nur bei direktem Blut zu Blut-Kontakt übertragen. Ein oberflächlicher Kontakt z. B. im Rahmen einer Wundversorgung reicht für die Übertragung der Viren regelhaft nicht aus. Unabhängig davon gibt es keine Schutzimpfung gegen Hep. C. Weitere Informationen zur Hepatitis C erhalten Sie unter http://www.rki.de/cln_151/nn_196658/DE/Content/InfAZ/H/HepatitisC/HepatitisC.html.

Bei der Versorgung von Wunden oder sonstigem Kontakt mit infektiösem Material sollte das Tragen von Handschuhen eine Selbstverständlichkeit sein. Damit verringert sich das Übertragungsrisiko ganz erheblich. Konsequent getragene Handschuhe verringern als das Ansteckungsrisiko von Lehrern beim Umgang mit Schülern auf 0 % (wenn überhaupt, dann Null Komma X).

Zahlen von der Durchseuchung von Lehrern sind hier nicht bekannt. Aus hiesiger Sicht wird sie sich aber vermutlich nicht von der von der Normalbevölkerung unterscheiden.


Hepatitis A
Hep.-A-Viren werden über Stuhl übertragen. Da nach unserer Kenntnis Lehrer in integrativen Schulen ggf. auch Windeln wechseln, ist eine Infektionsgefährdung mit Hep. A nicht auszuschließen. Hep.-A-Viren sind allerdings in Deutschland eher schwer zu erwerben. Zumeist werden sie aus fernen Ländern mitgebracht. Wenn die Schüler in ferne Länder reisen, ist somit eine Infektion möglich. Weitere Informationen zur Hepatitis A erhalten Sie unter http://www.rki.de/cln_151/nn_196658/DE/Content/InfAZ/H/HepatitisA/HepatitisA.html.

Auch hier verweisen wir auf die Gefährdungsbeurteilung, in der diese Gefahr (oder nicht vorhandene Gefahr) dokumentiert sein sollte. Besteht eine Gefahr der Ansteckung bei der Tätigkeit, so hat der Träger der Schule die Impfungen anzubieten. Handelt es sich um eine Einrichtung zur Betreuung von behinderten Menschen und besteht regelmäßig Kontakt mit Blut ist eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung verpflichtend (sog. Pflichtuntersuchung).

Auch hier der Hinweis, dass dies nur für angestellte Lehrer gilt.


Rechtsquelle: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html).

Stand: Juni 2010