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Ist Zitronensäure mit einer Konzentrationsgrenze <= 15% ein Gefahrstoff?

KomNet Dialog 11300

Stand: 24.06.2010

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Ist Zitronensäure mit einer Konzentrationsgrenze <= 15% ein Gefahrstoff?

Antwort:

Gemäß Gestis - Stoffdatenbank www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp ist Zitronensäure ein gefährlicher Stoff, der mit:

Xi "Reizend" und dem R 41 "Gefahr ernster Augenschäden" zu kennzeichnen ist.

In Zubereitungen ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG Zitronensäure bei einer Konzentration >= 10 % ebenfalls als Xi "Reizend" und dem R 41 eingestuft.
Bei 5% ≤ Konzentration < 10% ist Zitronensäure mit Xi und R36 "Reizt die Augen"  eingestuft.

Hinweis:
Nach Artikel 61 der GHS-Verordnung werden Stoffe bis zum 01. Dezember 2010 nach der (alten) Stoffrichtlinie 67/548/EWG, und Gemische bis zum 01. Juni 2015 nach der (alten) Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Abweichend können allerdings Stoffe und Gemische bereits vor dem 01. Dezember 2010 bzw. vor dem 01. Juni 2015 nach der GHS-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Die Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften der "alten" Richtlinien finden dann keine Anwendung. D.h. es darf keine Vermischung von alter und neuer Kennzeichnung oder Verpackung geben (Art. 61 Abs. 2).

Näheres ist den Informationen unter www.reach-clp-helpdesk.de zu entnehmen.