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Muss die Länderkennung noch zu anderen Anlässen in das Kontrollgerät eingegeben werden, wie z.B. vor und nach Lenkzeitunterbrechungen oder beim Grenzübertritt?
KomNet Dialog 11262
Stand: 17.06.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Ein Fahrer im gewerblichen Güterverkehr hat jeweils zu Beginn und am Ende seiner Arbeitsschicht die Länderkennung für das Land, in dem er sich aktuell aufhält, im digitalen Kontrollgerät einzugeben. Muss die Länderkennung noch zu anderen Anlässen wie z.B. vor und nach Lenkzeitunterbrechungen oder beim Grenzübertritt eingegeben werden?
Antwort:
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, Anhang I B, sind lediglich zu Beginn und zum Ende der Arbeitstages die Angaben zum Ort im Kontrollgerät zu registrieren.