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Gilt die Ausnahme gem. Art. 13 Abs. 1g der Verordnung EG/561/2006 auch für eine Transferfahrt von einem Fahrschüler zum nächsten oder von meiner Hauptstelle zu einer Zweigstelle?
KomNet Dialog 11246
Stand: 15.06.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gemäsz den Hinweisen zur Verordnung 561/2006 sind Unterrichts- und Prüfungsfahrten mit Fahrschulfahrzeugen von der Verordnung ausgenommen. Gilt diese Ausnahme auch, wenn ich eine Transferfahrt von einem Fahrschüler zum nächsten oder von meiner Hauptstelle zu einer Zweigstelle durchführe?
Antwort:
Siehe Kommentar Arbeitszeit- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr mit Kommentar und Erläuterungen Nr.7 zu § 18 Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom Vogel Verlag.