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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Daten müssen für das individuelle Dossier bereitgehalten werden?

KomNet Dialog 10771

Stand: 09.04.2010

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

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Frage:

Wir sind Importeur von Stoffen, die wir in den europäischen Markt verkaufen. Diese Stoffe müssen wir aufgrund unserer Importmengen registrieren. Einer unserer Stoffe erreicht das Volumen von >1.000 Tonnen pro Jahr, diesen registrieren wir also bereits in diesem Jahr. Bezüglich dieses Stoffes sind wir dem entsprechenden SIEF beigetreten. Das zuständige Konsortium hat bereits Anwendungsszenarien erarbeitet. Voraussichtlich im August wird der Lead Registrant das Registrierungsdossier bei der ECHA einreichen. Danach müssen wir unsere individuellen, unternehmensspezifischen Angaben in die Datenbank IUCLID eintragen. Anhang VI der REACH Verordnung beschreibt die erforderlichen Angaben für das Registrierungsdossier. Nun zu unserer Frage: Welche dieser Angaben aus Anhang VI der REACH Verordnung müssen wir als Coregistrant im Dossier, sprich in IUCLID machen? In diesem Zusammenhang wurden uns schon mal TGDs (Technical Guidance Documents) genannt, die angeblich Auskunft bezüglich der zu machenden Angaben geben. Welche Daten müssen wir also für unser individuelles Dossier bereithalten?

Antwort:

Wie Sie bereits geschrieben haben, müssen Sie Ihr eigenes Registrierungsdossier unter Bezugnahme auf das Dossier des Lead Registranten (LR) einreichen. Für die Teilnahme an der gemeinsamen Registrierung erhalten Sie den Namen der gemeinsamen Registrierung sowie einen sogenannten Token vom LR, mit denen Sie Ihre Teilnahme gegenüber der ECHA bestätigen. Dies geschieht in REACH-IT.

Welche Angaben Sie in IUCLID 5 machen müssen, ist in den von Ihnen bereits genannten TGDs beschrieben: Hier gelangen Sie zu Teil 4 (pdf-Datei, 600 kB) und Teil 5 (pdf-Dtei, 3,6 MB) des Data Submission Manuals der ECHA. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: http://echa.europa.eu/reachit/joint_submission_en.asp 

Bitte beachten Sie, dass zur Erstellung des Registrierungsdossiers inzwischen die Version IUCLID 5.2 benötigt wird. In IUCLID Sektion 1 müssen generelle Angaben zur Substanz gemacht werden:

1.1 Substanzidentifizierung, Legal Entity und die Rolle in der Lieferkette (in Ihrem Fall Importeur)
1.2 Zusammensetzung der Substanz, Reinheit
1.3 Identifizierungsmerkmale: In Ihrem Fall die REACH Vorregistrierungsnummer
1.4 Analytische Informationen inkl. Spektren und Chromatogramme
1.5 Angaben zur gemeinsamen Registrierung

In IUCLID Sektion 2 werden die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung behandelt.
2.1 GHS/CLP
2.2 DPD

IUCLID Sektion 3 befasst sich mit Herstellung, Anwendung und Exposition
3.1 Herstellungsprozess (Für Hersteller wichtig)
3.2 Angabe der Tonnage
3.3 Produktionsstätten
3.4 Form in der Lieferkette (Substanz, Substanz in einer Zubereitung, in einem Artikel)
3.5 Identifizierte Verwendungen
3.6 Verwendungen von denen abgeraten wird
3.7 Informationen bzgl. Abfall

Diese Kapitel geben Ihnen einen ersten Überblick. Beim Ausfüllen des Dossiers empfehlen wir die beigefügten Dokumente zu Rate zu ziehen. In jedem Fall sollten Sie das IUCLID Plug-In für den Technical Completeness Check nutzen, bevor Sie das Dossier via REACH-IT an die ECHA übermitteln. Bitte beachten Sie auch, dass der Stoffsicherheitsbericht nicht immer vom LR für alle Teilnehmer an der gemeinsamen Registrierung eingereicht wird. Er kann auch von jedem Teilnehmer einzelnen eingereicht werden.