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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist beim (Teil-)Unternehmensverkauf bzgl. des Inverkehrbringens bei eigengenutzten Maschinen zu beachten?

KomNet Dialog 10504

Stand: 14.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Ich habe eine Frage bzgl. eines Inverkehrbringens im Rahmen eines Unternehmensverkaufs bzw. eines Betriebsübergangs. Wie sieht es aber bei einem asset deal, bei dem nur bestimmte Unternehmensteile mitsamt bestimmter Anlagen und Maschinen veräußert werden, aus? Liegt dann bzgl. dieser (gebrauchten) Maschinen, die als einzelne assets oder Teile der assets übergehen, ein Inverkehrbringen vor?

Antwort:

Mit der ab 01.01.2010 gültigen EU-Verordnung Nr. 765/2008 (diese wird noch zu einer Änderung des Produktsicherheitsgesetzes führen) wurde der Begriff "Inverkehrbringen" neu definiert. Unter Inverkehrbringen wird im Sinne dieser Verordnung nur noch das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der EU definiert. Beim Vertrieb spricht man zukünftig von einem Bereitstellen auf dem Markt.

Der Verkauf von Maschinen im Geltungsbereich des derzeitigen und auch vermutlich im Geltungsbereich des neuen GPSG stellt derzeit ein Inverkehrbringen und zukünftig ein Bereitstellen auf dem Markt dar. Ob  der Teilverkauf ein Betriebsübergang im Sinne des BGB www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html darstellt, kann von hier nicht beurteilt werden.

Unabhängig davon sind für die Maschine die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (Anhänge 1 und 2) anzuwenden, sofern die Maschine durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden.