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Fallen Anlagen zum Desinfizieren von Bruteiern mit Formaldehyd unter die Regelungen der TRGS 512 - Begasungen?
KomNet Dialog 1026
Stand: 17.08.2006
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Begasungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Fallen Anlagen zum Desinfizieren von Bruteiern mit Formaldehyd unter die Regelungen der TRGS 512 -Begasungen?
Antwort:
Bei derartigen Anlagen handelt es sich um ortsfeste Desinfektionsanlagen, die unter die TRGS 513 fallen. Nr.2.2(1) TRGS 513 soll ergänzt werden:....(z.B. nach DIN 58948/ 58949, aber auch Brutschränke, Hühnereier-Desinfektionsanlagen u.ä.) Diese Anlagen bedürfen darüber hinaus einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, da ihr Rauminhalt größer als 1 m3 ist. Die TRGS 512 und 513 können im Internet z.B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden: http://www.baua.de/prax/ags/trgs512.htm http://www.baua.de/prax/ags/trgs513.htm (Stand: 25.09.2002)