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Müssen wir für die Überprüfung von Abroll- bzw Absetzcontainer eine Fahrerkarte stecken?
KomNet Dialog 10169
Stand: 01.02.2010
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Frage:
In unserem Werkstattbetrieb müssen wir hin und wieder Abroll- bzw Absetzcontainer für eine Reparatur oder die vorgeschriebene UVV-Prüfung von einem ca. 3 km entfernten Stellplatz zur Werkstatt holen. Müssen unsere Werkstattmitarbeiter bei dieser Fahrt eine Fahrerkarte stecken?
Antwort:
Für die von Ihnen genannten Fahrten sieht das Fahrpersonalrecht keine Ausnahmen vor. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 7,5 t beträgt, ist das Kontollgerät für diese Fahrten zu verwenden und die Fahrerkarte ist zu stecken (siehe auch Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Bundesamt für Güterverkehr).
Stand: Januar 2010