Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Diverse Fragen zur Befahreinrichtungen von Behältern

KomNet Dialog 10162

Stand: 29.01.2010

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit `alte` Arbeitsmittel / Nachrüstung

Favorit

Frage:

Hinsichtlich des Befahrens von Behältern wird die Einfahreinrichtung mit einer Winde über Anlaschlagpunkte an der Decke konzipiert. a) Verliert die Einfahreinrichtung die CE-Kennzeichnung, wenn ein Höhensicherungsgerät (verplombt) an den Karabiner des Seils von der Winde befestigt wird? b) Verändert sich die Belastung/Statik des Anschlagpunktes dabei? c) Ist es möglich mit Umlenkrollen das Höhensicherungsgerät an einem anderen Anschlagpunkt zu befestigen, z.B. Träger?

Antwort:

Einfahreinrichtungen und Höhensicherungsgeräte sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Beim Inverkehrbringen dieser Schutzausrüstungen sind die Voraussetzungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (8. GPSGV) und der Richtlinie 89/686/EWG zu berücksichtigen. Entsprechend dieser Vorschriften waren diesen Schutzausrüstungen beim Inverkehrbringen schriftliche Informationen beizufügen, die u.a. auch Aussagen über den Gebrauch enthalten.

Durch das Anschlagen des Höhensicherungsgerätes an die Einfahreinrichtung und ggf. auch die Anbringung von Umlenkrollen bei der Verwendung des Höhensicherungsgerätes können möglicherweise Belastungen auftreten, die vom Hersteller und der im Rahmen der EG-Baumusterprüfung eingebundenen zugelassenen Prüfstelle nicht berücksichtigt wurden.

Ergibt sich die vorgesehene Verwendung nicht aus den von den Herstellern beigefügten Informationen, wird empfohlen auf jeden Fall vor der beabsichtigten Verwendung die Hersteller zu befragen.

Informationen und Regeln zu Einfahr- oder Rettungseinrichtung und PSA gegen Absturz erhalten sie auch vom Fachausschuss PSA "Sachgebiet PSA gegen Absturz / Rettungsausrüstungen" der BG unter FB PSA - Sachgebiete (dguv.de).

Stand: Januar 2010