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Welche konkreten Farbsinnstörungen schließen eine Ausbildung zum Elektriker, Elektrotechniker, Fernmeldetechniker aus?

KomNet Dialog 1013

Stand: 29.08.2013

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Konsequenzen aus Befunden

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Frage:

Welche konkreten Farbsinnstörungen schließen eine Ausbildung zum Elektriker, Elektrotechniker, Fernmeldetechniker aus?

Antwort:

Farbsinnstörungen können mit Hilfe eines Anomaloskops näher untersucht werden. Im Ergebnis wird der sog. Anomaliequotient bestimmt. Nur im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes 25 - Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (vgl. Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G25) gibt es eine nähere Festlegung für die Anforderungsstufen 1 u. 2. Danach ist ein "ausreichender Farbensinn" gefordert. Bei Mängeln soll eine Präzisierung am Anomaloskop vorgenommen werden. Ausschlusskriterium wäre eine Störung im Rotbereich mit einem Anomaliequotienten kleiner als 0,5.


Für die Berufe Elektriker, Elektrotechniker und Fernmeldetechniker gibt es bislang keine verbindlichen Vorschriften. Es sollte duch den Betriebsarzt ggf. unter Hinzuziehung eines Augenarztes die Art und Schwere der Farbsinnstörung genau bestimmt werden. Danach sollte z. B. mit Hilfe eines Kabelproben-Zuordnungstests (auch unter künstlicher Beleuchtung, z. B. durch Leuchtstoffröhren) geprüft werden, ob der/die Untersuchte ausreichend sicher auch ähnliche Farben voneinander unterscheiden kann. Verwechslungen könnten u. U. schwerwiegende Folgen haben (falscher Anschluss von Energieversorgungsleitungen). Damit könnte es zu einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung kommen. Es sollte durch den Betriebsarzt in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft im Einzelfall beurteilt werden, ob ein ausreichend sicheres Arbeiten bei der konkreten Farbsinnstörung möglich ist.