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Müssen Rohrleitungen für Natronlauge, Salzsäure, Chlorlauge und Natriumbisulfit regelmäßig überprüft werden?

Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Ar ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 23083